Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für Tötung bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt, der am 4. November 2011 mit seinem Sturmgewehr eine Kollegin erschoss. Auch die stationäre therapeutische Massnahme wurde gemäss dem Bundesgericht zu Recht angeordnet. (Urteil 6B_975/2015)
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