Gemeindefusionen: Tessiner Verfassungsinitiative zu Recht für ungültig erklärt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Ungültigerklärung der Tessiner Verfassungsinitiative zur Fusion von Locarno mit 17 umliegenden Gemeinden und Bellinzona mit 16 umliegenden Gemeinden. Es weist die Beschwerde der Initianten gegen den Beschluss des Grossen Rates des Kantons Tessin ab. Die Initiative verletzt übergeordnetes Recht, weil die Bevölkerung der direkt betroffenen Gemeinden vor der Abstimmung nicht zum Fusionsprojekt Stellung beziehen kann. (Urteil 1C_844/2013)
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