Datenschutz in Spitälern
Wohin mit den Patientendaten
Bei einem Spitalbesuch können und müssen die Patientendaten an diverse Stellen weiterfliessen. Im Rahmen der Behandlung haben verschiedenste Personen Zugriff auf diese Daten. Für die behandelnden Personen ist oft unklar, welche Daten sie an welche Personen und Institutionen weitergeben dürfen. Im Beitrag wird aus Spitalsicht aufgezeigt, wohin diese Daten überall fliessen können, zudem wird auf die Datenschutzrisiken innerhalb eines Spitals aufmerksam gemacht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ausgangslage
- 2.1. Gesetzliche Grundlagen
- 2.2. Informationssicherheit
- 3. Zweck der Krankengeschichte / Patientendokumentation
- 4. Übersicht der Datenströme
- 5. Allgemeine Grundsätze bei der Datenbearbeitung von Patientendaten
- 5.1. Besonders schützenswerte Daten
- 5.2. Datenbearbeitung
- 5.3. Datenherausgabe an Dritte
- 5.4. Archivierung
- 6. Interner Datenaustausch
- 6.1. Spitalpersonal
- 6.1.1. Allgemeines
- 6.1.2. Patientengeheimnis
- 6.1.3. Hilfspersonen
- 6.1.4. Weitergabe von Patientendaten an Medizinalpersonen
- 6.1.5. Technische und organisatorische Massnahmen
- 6.2. Forschung
- 7. Externer Datenaustausch
- 7.1. Sozialversicherung
- 7.1.1. Allgemeines zu den Sozialversicherungen
- 7.1.2. Krankenkassen
- 7.1.2.1. Allgemeines
- 7.1.2.2. Swiss DRG
- 7.1.3. Unfallversicherung (UV)
- 7.1.4. Invalidenversicherung (IV)
- 7.2. Privatversicherung
- 7.2.1. Allgemeines
- 7.2.2. Haftpflichtversicherung
- 7.3. Bundesbehörden
- 7.3.1. Bundesamt für Statistik (BFS)
- 7.3.2. Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- 7.4. Kantone
- 7.5. Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- 7.6. Pharmaunternehmen
- 7.7. Einsichtsrecht des Patienten
- 8. Fazit
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