Lockerbie-Anschlag: Keine Untersuchung gegen Bundespolizisten
BStGer – Gegen einen ehemaligen Angestellten der Bundespolizei wird keine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Beweismitteln zum Flugzeugabsturz über Lockerbie eingeleitet. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Fabrikanten abgewiesen, von dem der damals verwendete Timer stammte. (Urteil BB.2016.24-25)
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