Raubtierpark Subingen: Beschwerde gegen Räumungsbefehl abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde von René Strickler gegen die gerichtliche Anordnung zur Räumung seines Raubtierparks im solothurnischen Subingen ab. René Strickler hat sich 2014 gegenüber der Vermieterin rechtskräftig zur Rückgabe des Geländes bis spätestens Ende 2015 verpflichtet. (Urteil 4A_373/2016)
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