Keine Bestrafung junger Liebender mit sexuellem Kontakt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten die Richter fest. (Urteil 6B_485/2016)
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