Zustimmung für Inlandumzug bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Das Bundesgericht klärt Fragen im Zusammenhang mit der Verlegung des Aufenthaltsortes des Kindes innerhalb der Schweiz bei gemeinsamer elterlicher Sorge und der dazu allenfalls notwendigen Zustimmung des anderen Elternteils oder der Kindesschutzbehörde. (Urteil 5A_581/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare