Nikon: Kartellsanktion von 12 Mio. bestätigt
BVGer – Die Wettbewerbskommission WEKO hat gegen die Nikon AG (Schweiz) im Jahr 2011 wegen der Behinderung von Parallelimporten eine Sanktion von rund CHF 12.5 Mio. ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht weist nun die dagegen erhobene Beschwerde im Wesentlichen ab und korrigiert den Sanktionsbetrag um eine halbe Million auf rund CHF 12 Mio. (Urteil B-581/2012)
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