Raserurteil wegen neuer Rechtsprechung aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Automobilisten wegen Rasens aufgehoben, weil sie gegen die neue Rechtsprechung verstösst. Der Mann war auf der Autobahn, 700 Meter vor dem Genfer Zoll nach Frankreich, mit 99 km/h geblitzt worden. Signalisiert waren 40 km/h. (Urteil 6B_700/2015)
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