System für Urner Landratswahl ist verfassungswidrig
BGer – Das System zur Wahl des Landrats im Kanton Uri ist mit der in der Bundesverfassung verankerten Wahl- und Abstimmungsfreiheit nicht vereinbar. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von acht Privatpersonen gegen den Beschluss des Urner Regierungsrats zur Wahl des Landrats gut. Im Sinne des subsidiären Vorschlags des Urner Regierungsrates könnte das bestehende gemischte Proporz-/Majorzsystem mit den Gemeinden als Wahlkreisen beibehalten werden, wenn in den Gemeinden mit mehr als zwei zu vergebenden Landratssitzen ein echtes Proporzwahlverfahren zur Anwendung kommen würde. (Urteil 1C_511/2015)
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