Mangelhafte Ermittlung: Rüge für Staatsanwaltschaft
BGer – Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat im Fall der Strafanzeige eines Zugreisenden, der sein Ticket nicht ein zweites Mal vorweisen wollte, unzureichend ermittelt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Staatsanwalt hatte sich darauf beschränkt, den Polizeirapport des Vorfalls zuzuziehen. (Urteil 6B_147/2016)
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