Ticketverkauf im Hallenstadion
BVGer – Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) muss eine Vereinbarung zum Hallenstadion-Billettverkauf über Ticketcorner neu beurteilen und über eine allfällige Sanktionierung befinden. (Urteil B-3618/2013)
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