Victoire en dernière instance de trois cliniques genevoises
BGer – Der Kanton Waadt muss sich an den Spitalkosten seiner Staatsangehörigen in drei Genfer Kliniken beteiligen. Das Bundesgericht akzeptierte eine Klage der betroffenen Einrichtungen. (Urteile 9C_151/2016, 9C_153/2016, C_155/2016 und 9C_507/2016) (sts)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare