Verwahrung von Straftäter zu Recht abgelehnt
BGer – Das Obergericht des Kantons Aargau hat die Verwahrung eines Mannes zu Recht abgelehnt, den es 2016 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt hat. (Urteile 6B_1203/2016, 6B_73/2017)
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