Neues Zürcher Gemeindegesetz: Bestimmungen aufgehoben
BGer – Die im totalrevidierten Gemeindegesetz des Kantons Zürich festgelegte Unzulässigkeit und Auflösung von eigenständigen Schulgemeinden auf dem Gebiet von Parlamentsgemeinden ist nicht mit den in der Kantonsverfassung garantierten Mitwirkungsrechten der Stimmberechtigten von Schulgemeinden vereinbar. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde betroffener Gemeinden gut und hebt die fraglichen Bestimmungen im Gemeindegesetz auf. (Urteil 2C_756/2015)
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