Keine gewerbsmässige Urnenbeisetzung ausserhalb von Friedhöfen
BGer – Im Kanton Zürich bleibt das gewerbsmässige Beisetzen von Urnen ausserhalb von Friedhöfen und das gewerbsmässige Verstreuen von Kremations-Asche verboten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Sterbehilfeverein Dignitas forderte, dass dieses Verbot aufgehoben wird. (Urteil 2C_234/2016)
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