Jusletter

Keine gewerbsmässige Urnenbeisetzung ausserhalb von Friedhöfen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine gewerbsmässige Urnenbeisetzung ausserhalb von Friedhöfen, in: Jusletter 19. Juni 2017
BGer – Im Kanton Zürich bleibt das gewerbsmässige Beisetzen von Urnen ausserhalb von Friedhöfen und das gewerbsmässige Verstreuen von Kremations-Asche verboten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Sterbehilfeverein Dignitas forderte, dass dieses Verbot aufgehoben wird. (Urteil 2C_234/2016)

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