Bedingte Freiheitsstrafe für Schwyzer Bordellvermieter bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten für den Vermieter einer Liegenschaft in Tuggen (SZ) bestätigt. In diesem Gebäude waren Frauen aus Rumänien und Bulgarien zur Prostitution gezwungen worden. Der Verurteilte beantragte einen Freispruch. (Urteil 6B_1284/2016)
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