Jusletter

Beschlagnahmte Gelder von Ousman Sonko werden nicht freigegeben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Grundrechte, EMRK
  • Zitiervorschlag: Jurius, Beschlagnahmte Gelder von Ousman Sonko werden nicht freigegeben, in: Jusletter 7. August 2017
BStGer – Die bei Ousman Sonko beschlagnahmten rund CHF 14’000 werden nicht freigegeben. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigte Gambier wollte mit dem Geld seinen Wahlverteidiger bezahlen, weil er diesen einem Pflichtverteidiger vorzog. (Urteil BB.2017.87)

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