Nichtig, unwirksam, anfechtbar – eine einfache Trias im Kündigungsrecht bei der Wohn- und Geschäftsraummiete!
Oder doch nicht? – Oder einmal mehr «l’erreur (…) qui s’est glissée dans cet arrêt»?
Einmal mehr hat das Bundesgericht mit einem (wohl unbedachten) obiter dictum für Verwirrung gesorgt. Betroffen ist das Kündigungsrecht bei der Wohn- und Geschäftsraummiete. Der Beitrag zeigt auf, worum es geht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Trias problembehafteter Kündigungen in der bisherigen Rechtsprechung
- III. Die überraschende «Wende» in BGE 142 III 336
- IV. Fazit
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