Legat – Gemeindeversammlungsbeschluss aufgehoben
BGer – Die Gemeinde Zollikon hatte im Jahre 1923 von einem Einwohner verschiedene Vermögenswerte geerbt, um diese für ein Heim «für alte Leute» zu verwenden. Der Zweck sei erfüllt, befand die Gemeindeversammlung 2015 und hob das Legat auf. So einfach ist das aber nicht, hält das Bundesgericht fest. (Urteil 1C_70/2017)
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