Inkraftsetzung der teilrevidierten Alkoholgesetzgebung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 die Revision der Alkoholverordnung (AlkV) verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem im Herbst 2016 revidierten Alkoholgesetz (AlkG) per 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselt die Vollzugszuständigkeit von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Die formelle Auflösung der EAV erfolgt nach Abschluss der Privatisierung ihres ehemaligen Profitcenters Alcosuisse. Der Ethanolmarkt wird voraussichtlich per 1. Januar 2019 liberalisiert.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare