Ärztetarif TARMED: Verordnungsänderung per 1. Januar 2018
Der Bundesrat hat den Grundsatzentscheid von Mitte August 2017 zum Ärztetarif TARMED formell umgesetzt. Er hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung verabschiedet. Die Wirkung der Anpassungen wird zusammen mit den Leistungserbringern und den Krankenversicherern in einem Monitoring überprüft. Der Bundesrat hat zugleich die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt, da sich die Tarifpartner nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten.
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