Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte werden erhöht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Teilrevision der Medizinprodukteverordnung (MepV) verabschiedet. Er legt damit den Grundstein für eine umfassende Überarbeitung des Schweizer Medizinprodukterechts. In den kommenden Jahren werden die Anforderungen an die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte deutlich erhöht und die Patientinnen und Patienten besser geschützt. Das gestiegene Anforderungsniveau entspricht demjenigen in der EU. Damit ist sichergestellt, dass Schweizer Hersteller auch in Zukunft Zugang zum Europäischen Binnenmarkt haben.
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