Ehemaliger Postangestellter verurteilt
BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am 27. Oktober 2017 einen 56-jährigen ehemaligen Mitarbeiter eines Post-Briefzentrums zu Bewährungsstrafen verurteilt. Er stand wegen gewerbsmässigen Diebstahls sowie mehrfacher vollzogener und versuchter Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses vor Gericht. (Urteil SK.2017.36)
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