SBB-Reglement: Frage der indirekten Diskriminierung offen gelassen
BGer – Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob eine Regelung der SBB bezüglich lohnrelevanter Mitarbeiterqualifikation eine indirekte Diskriminierung für Frauen darstellt. Eine Angestellte hatte wegen des Mutterschaftsurlaubs und krankheitsbedingter Absenzen mehr als ein halbes Jahr nicht gearbeitet und erhielt deshalb keine Beurteilung. (Urteil 8C_605/2016)
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