Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten und EU/EFTA
2018 sollen die Schweizer Unternehmen etwas mehr gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum anstellen dürfen als 2017. Der Bundesrat hat bereits Ende September 2017 den Richtungsentscheid getroffen, die Höchstzahlen der Kontingente teilweise zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat er die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit werden die Höchstzahlen für 2018 freigegeben.
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