FINMA veröffentlicht Rundschreiben zur Risikoverteilung der Banken
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihr revidiertes Rundschreiben zur Risikoverteilung der Banken. Die Anpassungen wurden aufgrund der vom Bundesrat geänderten Vorgaben der Verordnung zu den Eigenmitteln und der Risikoverteilung von Banken und Effektenhändlern notwendig. Die Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
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