Kostenbeteiligung: Regelungen im Volksschulgesetz aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hebt zwei Regelungen im Volksschulgesetz des Kantons Thurgau auf. Diese sahen die Möglichkeit vor, von Eltern eine Kostenbeteiligung für allenfalls notwendige Sprachkurse (Deutsch) ihrer Kinder sowie für schulische Pflichtveranstaltungen erheben zu können. Beide Bestimmungen sind mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht nicht zu vereinbaren. (Urteil 2C_206/2016)
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