Urteile des Bundesgerichts zum Komplex MUS
BGer – Das Bundesgericht bestätigt in den wesentlichen Punkten das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen die fünf Hauptbeschuldigten im Komplex um die tschechische Minengesellschaft MUS. Das Bundesstrafgericht wird unter anderem nochmals die Strafzumessung bei drei der Beschuldigten prüfen müssen. Gutgeheissen wird die Beschwerde eines belgischen Staatsangehörigen. Das Bundesstrafgericht wird in diesem Fall nochmals prüfen müssen, ob der Betroffene vorsätzlich gehandelt hat. Die Beschwerde der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Verfahren heisst das Bundesgericht gut. (Urteile 6B_653/2014, 6B_659/2014, 6B_660/2014, 6B_663/2014, 6B_668/2014, 6B_669/2014, 6B_671/2014, 6B_672/2014, 6B_687/2014, 6B_688/2014, 6B_695/2014)
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