Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe nach tödlichem Messerstich
BGer – Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten für einen Mazedonier wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung bestätigt. Der Verurteilte hatte im September 2013 vor einem Sexclub in der Ortschaft Lätti (BE) zwei Männer mit einem Messer verletzt. Einer der beiden verstarb. (Urteil 6B_520/2017)
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