Privates Krankentaggeld geht Leistungen der Arbeitslosenkasse vor
BGer – Bei einem krank geschriebenen Arbeitnehmer, der seinen Job verliert, läuft die Krankentaggeldversicherung des ehemaligen Arbeitgebers weiter. Erst nach Ablauf der Versicherungsfrist muss die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Das geht aus einem Leitentscheid des Bundesgerichts hervor. (Urteil 4A_42/2017)
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