Kritik an Zürcher Verwaltungsgericht wegen unvollständiger Akten
BGer – Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einem Mann die Ausstellung eines Waffenerwerbsscheines mit einem Urteil verweigert, das sich auf nicht komplette Akten und einen Zeitungsbericht stützt. Das geht nicht, hat das Bundesgericht entschieden, und den Entscheid aufgehoben. (Urteil 2C_444/2017)
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