Refus d’examiner une action en réparation portant sur des actes allégués de torture commis en Tunisie
EGMR – Mit Urteil der Grossen Kammer vom 15. März 2018 in der Sache Nait-Liman c. Suisse (Verfahren 51357/07) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit von 5 gegen 2 Stimmen entschieden, dass Art. 6 Abs. 1 der EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht) nicht verletzt ist. (Urteil 51357/07) (as)
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