Strafgericht Basel-Stadt: Besetzung der Richterbank nicht korrekt
BGer – Die Richterbank des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt wird nicht gemäss verfassungsrechtlichen Vorgaben besetzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Nun muss «unverzüglich» eine Übergangslösung her. Mittelfristig ist das Organisationsreglement zu ändern. (Urteil 1C_187/2017 und 1C_327/2017)
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