Journalist erhält nachträglich Zugang zu unanonymisiertem Urteil
BGer – Die St. Galler Justiz darf ein rechtskräftiges Urteil an einen Journalisten herausgeben, der im Genfer Betrugsfall um die Stiftung Hypotheka recherchiert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Ein im besagten Urteil verurteilter Mann zählt im Genfer Fall zu den Beschuldigten. (Urteil 1B_510/2017)
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