Kartellsanktionen gegen Aargauer Baufirmen mehrheitlich bestätigt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mehrheitlich die bei ihm angefochtenen Kartellsanktionen der Wettbewerbskommission gegen Baufirmen aus dem Kanton Aargau. Dabei reduziert das Gericht die Sanktionen von rund CHF 2.8 Millionen auf rund CHF 1.9 Millionen. Die Urteile klären wichtige Grundsatzfragen, namentlich zur kartellrechtlichen Beurteilung von Absprachen bei öffentlichen und privaten Beschaffungen. (Urteile B-771/2012, B-807/2012, B-829/2012 und B-880/2012)
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