Ambulante Behandlung für IS-Rückkehrerin wird weitergeführt
BGer – Die unterdessen volljährige junge Frau, die im Dezember 2014 mit ihrem Bruder nach Syrien zum IS reiste, muss weiterhin eine ambulante Therapie besuchen. Das Bundesgericht stützt einen entsprechenden Entscheid der Jugendanwaltschaft Winterthur. (Urteil 1B_273/2018)
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