Vermögensverwalter zu Recht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt
BGer – Ein Vermögensverwalter, der seine Klienten nicht über den Erhalt von Retrozessionen und anderen Vergütungen einer Depotbank informiert hat, ist zu Recht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis. (Urteil 6B_689/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare