Keine unbeschränkte Verlängerung der stationären Massnahme
BGer – Das Bundesgericht hat die Verlängerung einer stationären Massnahme für einen Gewalttäter um zwei weitere Jahre als «gerade noch verhältnismässig» gutgeheissen. Der Mann ist seit 20 Jahren eingesperrt. Ursprünglich wurde er zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt und nach altem Recht verwahrt. (Urteil 6B_643/2018)
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