Le recours de Marie Garnier est irrecevable
BGer – Das Bundesgericht wies die Beschwerde von Marie Garnier gegen den Freiburger Generalstaatsanwalt zurück. Die Vorgehensweisen der ehemaligen Staatsrätin werden wegen mangelnden konkreten Interesses als unzulässig angesehen. (Urteil 1B_188/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare