Bundesrat verabschiedet zwei Verordnungen zum Alkoholgesetz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 zwei Verordnungen zum teilrevidierten Alkoholgesetz aus dem Jahr 2016 verabschiedet. Diese bilden die Grundlage für die Liberalisierung des Ethanolmarkts per 1. Januar 2019 sowie für die Überweisung von CHF 60 Millionen aus dem Betriebsfonds der ehemaligen Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) an die Alters-, Hinterlassenen- und an die Invalidenversicherung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare