Abstimmung Geldspielgesetz: Beschwerden der Piratenpartei abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Piratenpartei im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Geldspielgesetz ab. Die im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Juni 2018 erfolgten behördlichen Interventionen (Abstimmungsvideo der Bundeskanzlei, Medienmitteilungen der Kantone und von Swisslos/Loterie Romande) haben die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt. (Urteile 1C_163/2018, 1C_239/2018)
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