Zuständiger Staat für Asylgesuche einer Familie
BVGer – Das Dublin-System bietet den erforderlichen Spielraum, um die Trennung einer Familie im Asylverfahren zu vermeiden, auch wenn die Familienmitglieder ihr Asylgesuch in zwei verschiedenen Staaten gestellt haben. Die Schweiz kann jedoch die Anwendung der Zuständigkeitskriterien durch einen anderen Staat nicht immer überprüfen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. (Urteil F-1499/2018)
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