Verknüpfung der Emissionshandelssysteme
Das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU wurde von den Vertretern beider Parteien ratifiziert und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Eine Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU bringt sowohl umweltpolitische als auch wirtschaftliche Vorteile. Die Verknüpfung ermöglicht den Unternehmen im Schweizer EHS ab 2020 den Handel mit Emissionsrechten im grösseren EU-Emissionsmarkt. Neu werden in der Schweiz, wie bereits in der EU, auch Emissionen der Zivilluftfahrt in das EHS einbezogen. Die Verknüpfung der beiden Systeme ist die weltweit erste EHS-Verknüpfung zwischen Staaten.
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