Unzulässige Befragung ohne Anwalt von mutmasslichen Sprayern
BGer – Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland muss die Einvernahme-Protokolle von zwei jungen mutmasslichen Sprayern aus den Akten nehmen, weil sie den beiden keine Anwälte zur Seite stellte. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 1B_418/2018 und 1B_422/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare