Jusletter

Videoüberwachung der Polizei war rechtswidrig

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 6B_181/2018 vom 20. Dezember 2018

  • Autor/Autorin: Thomas Geiser
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Arbeitsrecht, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Geiser / Ursula Uttinger, Videoüberwachung der Polizei war rechtswidrig, in: Jusletter 25. Februar 2019
Finden in einem Betrieb Diebstähle statt, die den Umständen entsprechend dem Personal zugeordnet werden müssen, ist das für den gesamten Betrieb äussert unangenehm. Solange der Sachverhalt nicht geklärt und die schuldige Person nicht gefunden ist, liegt der Verdacht auf allen und es entsteht ein Klima des Misstrauens. Das Betriebsklima ist schwer beeinträchtigt. Alle – mit Ausnahme des Täters – haben ein Interesse an der Klärung des Sachverhalts. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin gebietet eine Klärung, damit der Verdacht der Täterschaft auf den Unschuldigen nicht länger lastet.

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