Unzulässige Begrenzung ausserkantonaler Spitalbehandlungen
BGer – Der Kanton Neuenburg verstösst mit einer Limitierung ausserkantonaler Spitalbehandlungen gegen Bundesrecht. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden und die entsprechende Verordnung aufgehoben. (Urteil 9C_435/2018)
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