Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
BGer – Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates haben die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten ist es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können. (Urteil 1C_315/2018, 1C_316/2018 etc.)
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