Bundesrat revidiert rechtliche Grundlage
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Bestimmungen der Verordnung über die politischen Rechte betreffend die Übermittlung der provisorischen Abstimmungsergebnisse revidiert. Die geltenden Bestimmungen entsprechen punkto Datenumfang und Übermittlungskanäle nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zudem sollen (Teil-)Ergebnisse künftig nicht vor 12.00 Uhr des Abstimmungssonntags öffentlich bekannt gegeben werden. Die Änderungen treten am 1. Juli 2019 in Kraft.
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