Das Rechtsschutzinteresse an einer Urteilsrevision im Rahmen einer Mieterausweisung
Gleichzeitig ein Nachtrag zum Schadenersatzanspruch der ausgewiesenen Mieterin bei vorgeschobenem Eigenbedarf
In seinem Urteil 4F_2/2019 vom 28. Februar 2019 ist das Bundesgericht auf das Revisionsgesuch einer Mieterin im Anschluss an ein abgeschlossenes Kündigungsschutzverfahren mit der Begründung nicht eingetreten, der Mieterin fehle nach Vollzug der Räumung des Mietobjekts ein aktuelles Rechtsschutzinteresse. Dieses Urteil steht im Widerspruch zum Entscheid 4A_563/2017 vom 19. Februar 2019 (zur Publikation bestimmt), in dem der Schadenersatzanspruch einer Mieterin zu beurteilen war, die der Vermieterin vorwarf, den Eigenbedarf bloss vorgeschoben zu haben.
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